Eine Antwort auf unsere Anfrage an das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz bezüglich der 'Covid- 19'- Impfungen wurde jetzt beantwortet.
Eine direkte Antwort auf die Frage, ob und wie Patienten unter dem Einfluß von Anti- Koagulantien geimpft werden sollen / können, läßt sich nach unserem Verständnis dem Schreiben nicht unbedingt klar entnehmen, aber urteilen Sie bitte selber:
>>> "Sehr geehrter Herr Hofer,
bitte entschuldigen Sie die späte Rückmeldung auf Ihr im Service für Bürgerinnen und Bürger des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) eingelangtes Schreiben! Aufgrund der sehr großen Zahl an E-Mails nimmt die Beantwortung der Bürgeranfragen derzeit leider mehr Zeit in Anspruch!
Das nationale Impfgremium hat am 01.02.2021 eine Aktualisierung des österreichischen Impfplanes vorgenommen: Der Wirkstoff von ‚AstraZeneca‘ wird vorerst an Personen im Alter von 18 bis 64 Jahren verabreicht. Das Tempo der Umsetzung des österreichischen Impfplans ist dabei abhängig vom Zeitpunkt der Marktzulassungen, den Lieferterminen und den Liefermengen der einzelnen Impfstoffe. Darüber hinaus wird es in den nächsten Monaten weitere Zulassungen von Impfstoffen geben. Damit ist sichergestellt, dass sich jeder Bürger bzw. jede Bürgerin impfen lassen kann!
Im Impfplan ist nun verankert, welche Gruppen konkret mit welchen Impfstoffen wann geimpft werden können. COVID-19 Impfplan (PDF, 120 KB) (Stand 11.02.2021)
Zu finden auf der folgenden Webseite:
https://www.sozialministerium.at/Corona-Schutzimpfung/Corona-Schutzimpfung---Durchfuehrung-und-Organisation.html
Der Bund ist für die Lieferung des Impfstoffs zuständig. Die einzelnen Bundesländer organisieren die Impfungen. Für eine Erstimpfung gegen das Coronavirus ist die Vormerkung in allen Bundesländern möglich. Diese ist jedoch keine Anmeldung und bedeutet daher nicht eine frühere Impfung. Bei der Reihenfolge wird streng nach Impfplan vorgegangen.
Eine Vormerkung ist bei den folgenden Stellen möglich:
Wien: https://impfservice.wien/
OÖ: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/ooe-impft.htm
NÖ: https://notrufnoe.com/impfung/
Salzburg: https://www.salzburg.gv.at/gesundheit_/Seiten/corona-impfung.aspx
Tirol: https://www.tirol.gv.at/gesundheit-vorsorge/infekt/coronavirus-covid-19-informationen/tirol-impft/
Burgenland: https://www.burgenland.at/themen/coronavirus/coronaimpfung/
Vorarlberg: https://vorarlberg.at/web/land-vorarlberg/contentdetailseite/-/asset_publisher/qA6AJ38txu0k/content/artikel-covidimpfungen-vormerkung-anmeldung?article_id=764511
Kärnten: https://coronainfo.ktn.gv.at/
Steiermark: https://anmeldung.steiermark-impft.at/voranmeldung/index.html
Alle registrierten Personen werden regelmäßig darüber informiert, sobald neue Informationen über den Impfstart für bestimmte Gruppen feststehen.
Wenn eine Vormerkung zur Corona-Schutzimpfung in Ihrem Fall leider nicht möglich ist, dann melden Sie sich bitte bei der Gesundheitshotline 1450.
Häufige Fragen und Antworten rund um die Corona-Schutzimpfung entnehmen Sie bitte der unten stehenden Webseite unseres Hauses.
Link: Corona-Schutzimpfung – Häufig gestellte Fragen (sozialministerium.at)
Allgemeine Info-Hotline zur Corona-Schutzimpfung:
Interessierte Personen können ihre Fragen zur Wirksamkeit und Sicherheit der Impfstoffe telefonisch bei der Infoline Coronavirus unter der Telefonnummer 0800 555 621 sieben Tage in der Woche, von 0 bis 24 Uhr stellen.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben und verbleiben mit den besten Wünschen für Ihre Gesundheit!
Mit freundlichen Grüßen
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Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege
und Konsumentenschutz
Service für Bürgerinnen und Bürger
+43 (1) 71 100-86 22 86
Stubenring 1, 1010 Wien
Datenschutzerklärung gem. Art. 13 DSGVO:
Zum Zwecke der Bearbeitung und der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. zu Zwecken der Dokumentation und Informationserteilung verarbeitet das Sozialministerium (Kontakt: Service für Bürgerinnen und Bürger,
Wir hoffen, daß Sie, liebe Leser, nunmehr ein bißchen mehr Klarheit haben als bisher. Uns bleibt vorerst nichts weiter als auf die genannten Web- Seiten zu verweisen - und im Zweifelsfall auf den Arzt Ihres Vertrauens