Warum sollen antikoagulierte Patienten NICHT auf "Covid- 19" getestet werden, wie es das Land Tirol anläßlich der Massentests bekanntgegeben hat? Ein Salzburger Mitglied der "INR- Austria" hat sich mit einer Anfrage an das Bundesministerium für Gesundheit, Soziales, Pflege und Konsumentenschutz gewendet:
Unser Mitglied bezog sich dabei auf die Aussendung des Landes Tirol, die ebenfalls auf unserer Webseite veröffentlicht wurde, sowie auf Pressemeldungen wie diese:
Hier die entsprechende Anfrage:
>>> Ich wohne in Salzburg und will am 13.12. am „Covid“- Test teilnehmen. Ich bin schwer herzkrank und nehme „Sintrom“© zur Blutverdünnung.
Aus Tirol habe ich heute ein Schreiben erhalten, daß Personen in einer Therapie mit Antikoagulantien „zur eigenen Sicherheit“ nicht getestet werden sollen.
Meine diesbezüglichen Fragen:
- Gilt dies für ganz Österreich?
- Worin besteht das angeführte Risiko?
- Welche Alternativen gibt es bei der Testung zum Nasenabstrich - denn nur dieser wird ja durchgeführt - für Patienten wie mich? <<<
Kurz darauf dann kam die folgend angezeigte Antwort:
>>> Sehr geehrter Herr XXXXXX,
die medizinischen Fachinformation die vom Land Tirol veröffentlicht wurden (https://www.tirol.gv.at/gesundheit-vorsorge/infekt/coronavirus-covid-19-informationen/tirol-testet/faq-tirol-testet-1/#c2305789) definieren zwei besondere Ausschlußkriterien, bei deren Vorliegen ein Nasen- Rachen- Abstrich im Zuge der Massentestungen von ‚Tirol testet‘ nicht vorgenommen wird:
„Bitte beachten Sie folgenden wichtigen Hinweis: Sollten untenstehende Punkte auf Sie zutreffen, kann ein Nasen-Rachen-Abstrich leider nicht vorgenommen werden – zu Ihrer eigenen Sicherheit:
- Behinderung der Nasenatmung (beispielsweise, wenn bei geschlossenem Mund durch die Nase nicht frei geatmet werden kann wie bei Schnupfen, dem Zustand nach Verletzungen oder kürzlich erfolgter Operation in diesem Bereich, Polypen, Nasenscheidewandverkrümmung etc.)
- Angeborene oder erworbene Blutgerinnungsstörung (bei Vorliegen einer Bluterkrankheit oder Einnahme von blutverdünnenden Medikamenten, ausgenommen „Thrombo- ASS“).“
In den Empfehlungen des BMSGPK werden diese Punkte nicht erwähnt: https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Haeufig-gestellte-Fragen/FAQ--Bevoelkerungsweite-Testungen.html
Auch in den Empfehlungen der Gesellschaft für Labormedizin werden keine Kontraindikationen für Naso- Pharyngeal- Abstriche angeführt: https://www.oeglmkc.at/corona.html
Das zweite Ausschlußkriterium wurde von Tirol aufgrund des höheren Blutungsrisikos und der damit verbundenen höheren Komplikationsrate bei Verletzungen und der schlechteren Wundheilung gewählt. Verletzungen im Zuge der Nasen- Rachen- Abstriche sind aber selten.
Die Voraussetzungen der unbehinderten Nasenatmung sollen freie Atemwege bei der Testabnahme sicherstellen. Dieses Kriterium wird vom durchführenden Fachpersonal meist direkt vor der Testung abgefragt bzw. kann eventuell durch andere Maßnahmen umgangen werden (Probengewinnung aus dem anderen Nasenloch, Schnäuzen, Rachenabstrich etc.).
Diese zwei speziellen Kontraindikationen werden nicht explizit in den Packungsbeilagen der Antigen- Testprodukte ausgewiesen.
Obwohl das BMSGPK allgemeine Fachinformationen veröffentlicht, erfolgt die Organisation und Durchführung der Massentests durch die Bundesländer, die Bereitstellung medizinischer Informationen durch die Landessanitätsdirektionen und die medizinischen Beraterstäbe. Diese können deshalb auch abweichende oder zusätzliche Vorgaben festsetzen und Informationen veröffentlichen.
Generell liegt es natürlich auch in der Verantwortung der durchführenden Fachperson selbst, individuelle Vorerkrankungen, Umstände und Ausschlußmöglichkeiten der Testnehmerin / des Testnehmers zu erheben, die zu Problemen beim Abstrich führen können. Sie kann die Abstrichnahme daraufhin auch verweigern oder abbrechen. Deswegen dürfen die Testprodukte auch nur von Fachpersonal angewendet werden (‚for professional use only‘).
Antigen-Testungen sind außerhalb von Teststraßen und Massentestungen in teilnehmenden Apotheken und in Laboren aus der Laborliste möglich (Liste von Labors, die SARS-CoV-2 Tests durchführen, https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---achinformationen.html). Wenn ein Test aus gesundheitlichen Gründen verweigert wird, gibt es außerdem die Möglichkeit, sich bei der behandelnden Allgemeinmedizinerin/ beim behandelnden Allgemeinmediziner testen zu lassen, der auf mögliche Vorerkrankungen Bedacht nimmt und eventuell eine andere passende Testmethode auswählt, die in den Teststraßen womöglich nicht zur Verfügung stehen.
Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Service für Bürgerinnen und Bürger
+43 (1) 71100-862286
Stubenring 1, 1010 Wien
Diese Auskunft ist unverbindlich, es können daraus keine rechtlichen Ansprüche oder Schadenersatzforderungen abgeleitet werden. <<<
Damit ist klar, daß im Zweifelsfall eine Testung bei einem Mediziner des eigenen Vertrauens einer anonymen Massentestung grundsätzlich der Vorzug zu geben ist. Wichtig ist auch, daß der Test korrekt durchgeführt wird, so wie im folgenden Bild erklärt:
Eine korrekte Probenentnahme muß also zwingend durch entsprechend geschultes Personal vorgenommen werden, um mögliche Schädigungen weitgehend zu vermeiden!